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Mit dem Erwerb einer Immobilie haben Sie sich Ihren größten Traum erfüllt. Mit erheblichem Kapital und viel Liebe zum Detail haben Sie Ihrer Familie ein schönes Zuhause geschaffen. Sie können Sorge dafür tragen, dass dieser materielle Wert in keinem Fall verloren geht.
Wohn- und Nebengebäude
Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihre wohl größte Investition, das Wohnhaus, komplett ab. Doch nicht nur das: Auch Nebengelasse wie die Garage oder der Carport, das Garten- oder Gerätehaus auf Ihrem Grundstück, Zäune und Müllboxen sind in den Versicherungsschutz einbezogen. Sie müssen natürlich im Vertrag aufgeführt sein. Ebenfalls versichert ist das „Hauszubehör“ wie Markisen oder Dachantennen. Wenn Sie eine Solaranlage auf dem Dach installiert haben, sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen, um auch dafür Schutz zu bekommen.
Gefährden kann Ihr Haus vieles. Im Standardvertrag sind in der Regel Schäden durch folgende Gefahren versichert: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Feuer:
Brand, Blitzschlag oder eine Explosion können einen Totalschaden bedeuten. Dagegen sind Sie versichert. Schadenersatz bekommen Sie zudem nach einer Implosion oder für die Kosten, die durch Löschwasser und Ruß entstehen. Selbst der seltene Fall eines Flugzeugabsturzes auf Ihr Haus ist im Versicherungsschutz enthalten.
Leitungswasser:
Bei lecken oder platzen der Wasserrohre, erhalten Sie Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Die Wasserver- und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Sogar Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein.
Sturm und Hagel:
Bei Sturmschäden etwa am Dach ist entscheidend, dass mindestens Windstärke 8 gemessen wurde. Dann gibt es ein neues Dach oder es wird die Reparatur des alten finanziert. Nach Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.
Daneben können Sie bestimmte Gefahren durch separate Vereinbarungen absichern:
Elementargewalten:
Schäden am Haus oder der Verlust des ganzen Gebäudes durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch sind mit dieser Zusatzversicherung abgedeckt. Sie ist für alle Hausbesitzer zweckmäßig.
Solaranlagen:
Für Photovoltaik-Anlagen gibt es ebenfalls spezielle Policen. Speisen Sie Strom aus Ihrer Anlage ins Netz ein, empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist notwendig, da gewerbliche Risiken in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.
Glasbruch:
Wenn Sie Panoramafenster oder einen Wintergarten haben, ist die Investition in diese Versicherung sinnvoll.
Überspannung:
Sind solche Schäden als Folge eines Blitzschlages nicht in Ihrer Hauptpolice aufgeführt, ist eine entsprechend Aufstockung empfehlenswert.
Öltanks:
Da Sie für die Folgen eines lecken Öltanks haften, sollte unbedingt eine entsprechende Police vereinbart werden.
Je nach Anbieter können weitere Extras vereinbart werden: Bestimmte Kosten für eine Rückreise aus dem Urlaub, wenn wegen der Beschädigung des Hauses die Anwesenheit nötig ist, oder auch Schadenersatz nach dem Aufprall fremder Fahrzeuge auf das Haus oder Versicherungsschutz, wenn Diebe versuchten, das Haus aufzubrechen und Schlösser oder Schutzgitter beschädigten.
Im eigenen Interesse sollten Sie für Ihr Haus folgende Sicherungsmaßnahmen
berücksichtigen:
Schutzmaßnahmen selbst in die Hand nehmen.
Das Geräusch von Regen entspannt viele, doch durch Starkregen oder Überschwemmung kann es zu massiven Schäden kommen. Erde und Kanalisation können die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Regenwasser von Straßen und Flächen sucht sich den Weg in ein Gebäude durch Fenster, Türen, Kellereingänge, tief liegende Garagen oder Wohnungen.
Ein schönes Haus am Fluss, wer träumt nicht davon? Doch was passiert wenn es zu Überschwemmungen kommt und auf einmal der Keller unter Wasser steht? Dringt Schmutzwasser über Abläufe, Toiletten, Duschen usw. in Keller und Räume im Souterrain spricht man von Rückstau.
Beugen Sie Wasserschäden mit dem Einbau geeigneter Rückstausicherungen vor.
Schlitten fahren oder Kinder die im Schnee spielen. Jeder freut sich auf die Winterzeit, doch viel Schnee kann einige Gefahren mit sich bringen. Erst 2019 sind wieder einige Dächer in Bayern durch die Schneelast eingeknickt. Wie viel Schnee auf einem Dach liegen darf, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Dachform spielt eine große Rolle und wie lange der Schnee bereits auf dem Dach liegt.
Wenn die Erde sich bewegt, können Häuser schweren Schaden nehmen. Vom Riss in der Fassade bis zum Einsturz: Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkung sind nur mit der erweiterten Naturgefahrendeckung versichert. Das Inventar ist über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung geschützt.
Auch Deutschland ist Erdbebengebiet. Zwar sind diese Erstöße nicht so häufig und stark wie in manch anderen Ländern, trotzdem können auch diese Beben schwere strukturelle Schäden an Gebäuden verursachen. Auch dagegen schützt die Elementarversicherung in der Gebäude- und Hausratversicherung.
Vulkanausbruch in Bayern? "So ein Schmarrn" werden viele denken. Dabei gab es hier einst zahlreiche aktive Feuerspucker - sogar in Bayern. Diese sind natürlich längst erloschen. Der letzte "Ausbruch" ist schon ein paar Tage her (ca. 250.000 Jahre) Jedoch zählt ein Vulkanausbruch zu den Elementargefahren.
Wie bei der Hausratversicherung gibt es auch bei der Wohngebäudepolice den Passus der „Gefahrerhöhung“. Sie müssen die Versicherung beispielsweise informieren, wenn das Gebäude nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorübergehend leer steht. Gleiches gilt, wenn in Ihr Haus ein Gewerbe einzieht.
Der Schadenersatz ist umfassend. Üblich ist die sogenannte gleitende Neuwertversicherung. Egal, wie alt Ihr Haus ist – Vertrag und Beitrag werden jährlich den aktuellen Baukosten angepasst. Ist Ihr Haus beispielsweise abgebrannt, bekommen Sie zu heutigen Preisen ein neues finanziert. Und zwar einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.
Bezahlt werden unter anderem auch der Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Für den Fall, dass nach Löscharbeiten der Boden verseucht sein könnte, kann bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung, Deckungsschutz für Dekontamination des Bodens vereinbart werden. Da Sie in dem abgebrannten Haus nicht wohnen können, wird der Mietwert errechnet und Ihnen erstattet. Hatten Sie Mieter, erhalten Sie den Mietausfall erstattet. Das Geld kann beispielsweise für bis zu 18 Monate gezahlt werden. Auf einige Besonderheiten sollten Sie jedoch achten:
Neben der weit verbreiteten „gleitenden Neuwertversicherung“ gibt es seit einiger Zeit Gebäudeversicherungen, die auf einem Wohnflächenmodell basieren. Hier steht kein Versicherungswert „1914“ im Vertrag, sondern das Haus wird nach Typ und Ausstattung eingestuft.
Um beim Kauf oder Verkauf des Hauses einen nahtlosen Versicherungsschutz zu erhalten, geht der Altvertrag zunächst automatisch auf den neuen Eigentümer über. Er hat aber selbstverständlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches er sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode ausüben kann. Erben Sie eine Immobilie, haben Sie im Gegensatz zum Käufer kein Sonderkündigungsrecht, da Sie im Sinne der sogenannten „Gesamtrechtsnachfolge“ mit Annahme der Erbschaft in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten.
Wir haben hier den Versicherungsschutz für Häuser beschrieben, die bereits fertig sind. Wer bauen will, muss sich umfänglicher absichern. Stichworte sind hier:
Die Feuer-Rohbauversicherung ist meist kostenlos, wenn nach der Fertigstellung des Hauses als Folgevertrag eine Wohngebäudepolice beim gleichen Anbieter abgeschlossen wird.