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Niemand wird wohl genau darüber Buch führen, welche Werte sich im Haus oder der Wohnung befinden. Aber gerade diese Werte, die im Laufe der Zeit angeschafft werden, sind nicht zu unterschätzen. Möbel, Kleidung, Bücher, Haushaltstechnik, Computer, Fernseher – würde man das alles zusammenrechnen, käme man schnell auf mehrere zehntausend Euro.
Ein Totalverlust – etwa nach einem Wohnungsbrand – ist vom Ersparten in der Regel kaum zu ersetzen. Also kommt nur eine ausreichende Versicherung als Vorsorgemaßnahmein Frage. Für alle beweglichen Güter in Ihrer Wohnung ist das die Hausratversicherung. Mehr als 70 Prozent der Familien haben eine solche Police. Wohnen Sie nicht zur Miete, sondern im eigenen Haus, sollten Sie für die eigenen vier Wände mit Wohngebäudeversicherung vorsorgen. Denn in der Regel ist die bauliche Hülle noch wertvoller als das Inventar. Versichern sollten Sie aber unbedingt beides – also Hausrat und Wohngebäude.
Wie Hausrat- und Wohngebäudeversicherung funktionieren und was Sie beachten müssen, erläutern wir in Ihnen hier.
Völlig gleich ob Haus, Wohnung oder Villa: Der Inhalt des Gebäudes ist genauso individuell wie das Gebäude selbst und dessen Bewohner.
Bei der Absicherung des Hausrats kommt es nicht auf ein schönes Äußeres oder darauf an, welche Wohnform Sie bevorzugen:
Auf die inneren Werte kommt es an.
Passieren kann viel: Ein Feuer zerstört Ihre komplette Wohnungseinrichtung, während eines Gewitters schlägt ein Blitz ein oder durch eine defekte Wasserleitung steht Ihre Wohnung unter Wasser. Schäden aus solchen Ereignissen zahlt die Hausratversicherung.
Mit der Hausratversicherung sind Sie auch gegen die Folgen eines Wohnungseinbruchs versichert – selbst eines versuchten. Zum Standard der Hausratversicherung gehört auch der Schadenersatz, wenn ein Sturm ab Stärke 8 oder Hagel Ihre Wohnungseinrichtung ramponieren. Zusätzlich können Sie auch Überspannungsschäden durch Blitz versichern.
Die Standardpolice können Sie auch aufstocken: Gegen einen geringen Aufpreis sind beispielsweise sowohl Ihre Fahrräder gegen Diebstahl als auch Schäden durch Naturgewalten versicherbar. Letzteres empfiehlt sich vor allem, wenn Sie im Parterre wohnen oder einen ausgebauten Keller haben.
Verluste durch Starkregen oder Überschwemmungen werden von Elementarschadenversicherung ersetzt. Sie übernimmt auch die Kosten für Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch.
Ein offener Kamin ist etwas ganz Besonderes
Die Hausratpolice versichert Ihr Eigentum in der Regel gegen folgende Gefahren:
Viele Versicherer bieten – mit oder ohne Zuschlag – neben diesen Standards weitere Vertragselemente an. So zahlen sie in bestimmten Umfang beispielsweise auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln oder wenn Wäsche von der Leine gestohlen wird. Daneben sind auch Erweiterungen über sogenannte Haus- und Wohnungsschutzbriefe möglich. Hier können zum Beispiel Dienstleistungen versichert werden, wie Schlüsselnotdienst oder Kinderbetreuung im Notfall.
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie nicht unterversichert sind. Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte. Liegt eine solche Unterversicherung vor, müssen Sie im Fall der Fälle mit Abzügen vom Schadenersatz rechnen. Zur Ermittlung der Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt gibt es ein Pauschalsystem. Dabei werden in der Regel 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Damit wird die Unterversicherung vermieden und Sie erhalten den Schadenersatz ohne Einschränkungen. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung ist nach diesem Verfahren also mit 52.000 Euro versichert.
Achten Sie bei Vertragsabschluss, dass Sie nicht unterversichert sind.
Versichert ist Ihr gesamtes bewegliches Eigentum, das in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Möbel, Bücher, Kleidung, Kinderspielzeug, Teppiche, Lampen, Bücher, Computer, Kühlschrank samt Inhalt, Geschirr und selbst das Futter für Ihre Haustiere. Auch das, was Sie im Keller oder in der Garage lagern, etwa Rasenmäher oder Werkzeug, ist mitversichert – das Auto in der Garage natürlich nicht.
Es "lohnt" sich im Schadensfall Bilder von der Wohnungseinrichtung bzw. von Gegenständen zur Hand zu haben. Somit sichern Sie sich die Dokumentation bei einer Schadensregulierung.
Haben Sie in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet, ist dessen Ausstattung in der Regel nur dann über die Hausratversicherung geschützt, wenn das Arbeitszimmer nicht vom Finanzamt als solches anerkannt ist. Können Sie hingegen etwa als Freiberufler das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, gilt die Hausratpolice hier nicht, und Sie benötigen eine separate Absicherung oder eine Ergänzung der Hausratversicherung.
Einige Hausratversicherungen schließen das ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Arbeitszimmer in den Versicherungsschutz ein, wenn dieses über die privat genutzten Wohnräume betreten werden kann.
Wertgegenstände können nur in begrenztem Umfang über die Standardpolice versichert werden. Die Anbieter haben unterschiedliche Werte, als Orientierung dienen folgende Summen: So kann beispielsweise für Bargeld eine Obergrenze von 1.500 Euro gelten, für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere 3.000 Euro. Für teuren Schmuck, Briefmarken, Gold oder Platin können es beispielsweise 25.000 Euro sein.
Gegen Aufpreis sind oft höhere Entschädigungen versicherbar. Sollten Sie solche Wertsachen oder andere Besitztümer wie Antiquitäten oder Gemälde in der Wohnung aufbewahren, sprechen Sie mit uns. Wir halten mit dem Versicherer Rücksprache und ermitteln gemeinsam mit Spezialisten dann den Wert und teilen Ihnen mit, wie Sie dafür einen optimalen Versicherungsschutz erhalten und welche speziellen Sicherungsmaßnahmen Sie dafür veranlassen müssen. Das können beispielsweise ein Tresor oder auch eine Alarmanlage sein.
Von besonders teuren Wertgegenständen sollten Sie für die Dokumentation im Schadenfall und für den Fall der möglichen Wiederbeschaffung durch die Polizei immer Fotos anfertigen, wenn möglich mit Maßstabsangabe. Expertisen und Rechnungen sind hierbei wichtige Dokumente.
Versichert ist das Eigentum aller Personen, die in Ihrer Wohnung leben – mit einer Ausnahme:
Untermieter benötigen einen eigenen Versicherungsvertrag. Sollten in Ihrem Haus Ihre Kinder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung leben, ist auch für sie eventuell ein eigener Vertrag nötig.
Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf Ihre Wohnung. Auf Reisen ist Ihr Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, etwa wenn es Ihnen geraubt wird. Auch wenn Sie einen Fernseher oder andere Geräte im Sommer mit in Ihre Gartenlaube nehmen, sind diese ohne Aufpreis versichert. Wenn auch nicht unbegrenzt – je nach Versicherung kann die sogenannte Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten.
Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn beispielsweise Ihr Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum Ihres Kindes ist auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme Ihrer Hausratpolice begrenzt.
Auch auf Reisen sind Sie geschützt.
Ausreichender Versicherungsschutz ist eine Sache – besser ist es natürlich, wenn erst gar nichts passiert. Hier sind einige Tipps für Maßnahmen, die helfen, Schäden zu vermeiden.
Der Versicherungsvertrag basiert darauf, dass Ihre Wohnung ständig genutzt wird. Wenn Sie jedoch einen mehrmonatigen Urlaub im Ausland machen und Ihr häusliches Domizil in dieser Zeit sozusagen unbewacht bleibt, müssen Sie die Versicherung davon informieren. Denn dies gilt als „Gefahrerhöhung“, weil solche Wohnungen ein beliebtes Ziel für Einbrecher sind. Ab wann eine solche „Gefahrerhöhung“ gilt, regeln die Versicherer unterschiedlich. Das kann ab 60 oder auch erst ab 90 Tagen Abwesenheit sein. Gegen einen geringen Aufpreis kann die Versicherung für diese Zeit in der Regel problemlos fortgeführt werden.
Nicht nur bei längeren Reisen ist eine Mitteilung an die Versicherung nötig. Auch Situationen wie die Einrüstung Ihres Hauses zwecks Sanierung stellen eine Gefahrerhöhung dar. Informieren Sie uns lieber einmal zuviel, als zu wenig. Wir stehen immer für eine Beratung zur Verfügung.
Lange Urlaubsreisen: „Gefahrerhöhung“
Natürlich werden Sie versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Nicht nur im eigenen Interesse – laut Versicherungsvertrag sind Sie sogar dazu verpflichtet.
Bei Sturm geborstene Scheiben sollten schnellstmöglich abgedichtet, nach einem Einbruch muss die aufgebrochene Tür gesichert werden. Von Leitungswasser durchnässten Boden sollten Sie so trocknen, dass nicht noch mehr Wasser nach unten sickert.
Dokumentieren Sie die Situation soweit es Ihnen möglich ist, beispielsweise durch Fotos. Bevor Sie ans Aufräumen gehen, sollten Sie die Zustimmung der Versicherung einholen, damit diese unter Umständen zuvor einen Gutachter schicken kann. Nach einer Straftat wie einem Einbruch müssen Sie natürlich die Polizei einschalten. Dann ist umgehend die Versicherung zu informieren.
Sie erhalten von Ihrem Versicherer ein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet
werden müssen. Dabei sind auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in Euro und Cent anzugeben. Fotos und Quittungen erleichtern es, die genaue Höhe des Schadenersatzes festzulegen.
Als Schadenersatz stehen Ihnen die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar zu. Für gestohlenes oder irreparables Inventar bekommen Sie den Neuwert, also den Wiederbeschaffungspreis. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Sie erhalten so viel, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können. Vor Jahren teure Heimelektronik ist heute deutlich günstiger zu haben. Demzufolge kann die Entschädigungssumme der Versicherung entsprechend geringer ausfallen. Bücher hingegen können heute mehr als vor 20 Jahren kosten. Ist ein Gegenstand zwar beschädigt, aber noch uneingeschränkt benutzbar, wird für den „Schönheitsschaden“ eine Wertminderung gezahlt. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder etwa bei einem Brand zerstört wurden. Dazu ist es sinnvoll Kopien der wichtigsten persönlichen Papiere anzufertigen und Kaufbelege und Quittungen aufzuheben. Hilfreich ist es zudem, Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung anzufertigen. Diese können Sie nach einem Schaden Ihrem Versicherer vorlegen.
Es gibt eine Situation, bei der Sie auf den Einzelnachweis verzichten können – den Totalverlust, beispielsweise nach einem Hausbrand. Dann bekommen Sie die komplette Versicherungssumme überwiesen. Die Hausratversicherung beschränkt sich nicht nur auf beschädigtes oder zerstörtes Inventar. Auch die Kosten für Hotelübernachtungen, wenn Sie etwa nach einem Brand nicht mehr zu Hause wohnen können, werden für eine gewisse Zeit übernommen. Gleiches gilt für Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung Ihres Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.
Wenn Sie umziehen, zieht die Hausratpolice mit. Für zwei Monate gilt der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Sobald Sie nur noch in der neuen Wohnung leben, sollten Sie den Vertrag auf den neuen Stand bringen.
Bevorzugen Sie die Pauschalmethode, wird die Hausratpolice der neuen Wohnfläche angepasst. Beim Einzelnachweis gilt es, neu zu rechnen. Während des Umzugs selbst ruht der Schutz durch die Hausratversicherung. Die Speditionen haften zwar mit einem Grundbetrag von 620 Euro je Kubikmeter Umzugsvolumen. Doch das gilt beispielsweise nur für Kisten, die der Spediteur verpackt hat und nicht für jene, die Sie selbst gefüllt haben. Ersetzt wird von der Versicherung der Umzugsfirma auch nur der Zeit- und nicht der Neuwert. Für Schäden durch unabwendbare Ereignisse, wie einen Unfall durch Blitzeis, haftet die Umzugsfirma generell nicht. Eine zusätzliche Transportversicherung kann durchaus sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Sie mit wertvollem Inventar umziehen.
Selbst beim Umzug in Ihr neues Zuhause sind Sie versichert.
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in eine gemeinsame Wohnung ziehen, sollten Sie nachschauen, wer die ältere Hausratversicherung hat, und sie der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Eine bewusste Doppelversicherung kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer ganz oder teilweise von der Leistung frei ist.
Auch wenn bei einer privaten Trennung sicher andere Dinge Vorrang haben, sollte das Thema Hausratversicherung nicht ausgeklammert werden. In der Regel gilt die Police zwar für die alte und neue Wohnung, wenn der Versicherungsnehmerauszieht. Und zwar bis maximal drei Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit. Praktisch ist es aber besser, den alten Vertrag der neuen Wohnung anzupassen. Der Ex-Partner sollte für die ehemals gemeinsame Wohnung eine eigene Police abschließen.
Im täglichen Leben kann viel passieren: Mancher vergisst beim Verlassen der Wohnung die brennende Kerze, ein anderer das brutzelnde Steak auf dem Herd, weil ein wichtiger Anruf kommt. Bei grober Fahrlässigkeit brauchten die Versicherer in der Vergangenheit keinen Schadenersatz zu zahlen. Dieses „Alles-oder-Nichts- Prinzip“ wurde mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz abgeschafft. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Umfang der Entschädigungsleistung nach der Schwere des Verschuldens richtet. In vielen Fällen, in denen der Verbraucher früher gar keine Leistung bekommen hat, wird er nun anteilig entschädigt – man spricht hier von einer Quotelung. Wiegt allerdings das Verschulden des Versicherungsnehmers so schwer, dann sind auch weiterhin Fälle denkbar, in denen er keine Entschädigungsleistung erhält.
Die Hausratversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung sichert den kompletten Hausrat ab:
Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen häufen sich
In den letzten Jahren haben Naturereignisse zugenommen. Immer häufiger überfluten Regionen, die bislang verschont geblieben sind. Sturzfluten durchspülen Straßenzüge und dringen in Häuser und Keller ein. Dadurch sind auch Orte abseits von Gewässern betroffen.
Auch Schnee ist ein Thema: Die letzten strengen Winter haben gezeigt, dass vor allem Häuser mit Flachdach-Konstruktionen durch Schneedruck gefährdet sind. Hier zahlt bei einem Schaden nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung.
Rückstau
Kommt es in einer Ortschaft zu einem Hochwasser, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen.
Schneelast
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, aber dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon. Gelangt so Schnee oder anderer Niederschlag ins Hausinnere, verursachen sie spätestens mit der Schmelze typische Wasserschäden.
Erdrutsch
Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen.
Beispiel der jüngeren Vergangenheit: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Der ebenfalls zerstörte Hausrat wäre über die Elementarschadendeckung versichert.
Eine Glasversicherung ist sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.
Die Glasversicherung übernimmt die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben und übernimmt die sonstigen notwendigen Maßnahmen, die Kosten verursachen (z. B. Notverglasung, Kräne oder Gerüste).
Unwetter
In den letzten Jahren haben Naturereignisse zugenommen. Bei einem Sturm kommt es oft dazu, dass Äste oder Hagel die Scheiben durchschlagen können. Der Austausch mancher Glasscheiben gestaltet sich aufgrund der Größe und der Lage der Fenster sehr schwierig und kann zu hohen Kosten führen.
Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft Risse auf, die den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt.
Frühjahrsputz
Es kann schnell passieren, dass durch Unachtsamkeit beim Reinigen der Besenstiel versehentlich an die Glasscheibe stößt und dadurch zu Bruch geht.
Schäden die u. a. nicht versichert sind