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Bavaria Assekuranz-Service GmbH
Adolf-Schmetzer-Str. 10
93055 Regensburg
Tel.: 0941 - 64 66 25-0
Fax: 0941 - 64 66 25-50
E-Mail: haschke@bavaria-regensburg.de

Geschäftsführung: Heiko Asselborn
Handelsregister: AG Regensburg, HRB 9284

Inhaltlich verantwortlich:
Bernhard Haschke (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1  Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für  München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1  Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und  Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333  München

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr.  D-MZG1-FY0GH-25 (für § 34d GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.


Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg


Berufsrechtliche Regelungen

- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als  Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen  aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und  Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative  Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.  Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen  oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In  Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende  Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch  physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme  Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von  Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren  beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im  Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der  Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des  Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele  für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die  Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um  Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen  der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren  Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen  berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung  von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben,  werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert  dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei  der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden  bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei  Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser  mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im  Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im  Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen  von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren  berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den  Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit  und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit  kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch  ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt  erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die  Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich  nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von  Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem  Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung  angenommen.

Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung i. H. v. 1,50 Mio. Euro sind vorhanden bei der AXA Versicherung AG

Bildnachweis

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