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Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, mit Ihrem Arbeitgeber um das Weihnachtsgeld streiten oder ein Handwerker schlecht gearbeitet hat – im Alltag gibt es unzählige Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Denn: Streit und Missverständnisse kann es in allen Lebenslagen geben.
Natürlich geht man deshalb nicht immer gleich zum Anwalt oder vor Gericht. Es gibt aber Situationen, in denen Sie von anderen in einen Rechtsstreit verwickelt werden und plötzlich gezwungen sind, Ihr gutes Recht zu verteidigen.
Birgit M. arbeitet seit 8 Jahren für eine Firma, die Computerzubehör herstellt. Die Arbeit macht ihr viel Spaß. Mit ihren Kollegen und ihrem Chef versteht sie sich gut. Bis zu jenem Dienstag. Wie immer kommt sie pünktlich um acht ins Büro. An den Blicken ihrer Kollegen spürt sie gleich dass etwas nicht stimmt. Kurz nach acht ruft ihr Chef sie ins Büro und teilt ihr mit, dass sie fristlos gekündigt sei. Der Grund: Bei Durchsicht der Unterlagen habe er festgestellt, dass eine wichtige Rechnung nicht bezahlt worden sei, und dies sei jetzt schon mehrfach vorgekommen. Zwei Kunden hätten daraufhin wichtige Verträge gekündigt.
Völlig fassungslos räumt Birgit M. ihren Arbeitsplatz und weiß eigentlich gar nicht so genau, worum es geht – sie hatte doch stets alles richtig gemacht! Abends trifft sie sich verzweifelt mit einer Freundin. Die rät ihr, sich das nicht gefallen zu lassen. „Nimm dir einen Anwalt – dann wird sich das alles schon klären!“ „Aber was wird mich das alles kosten – das kann ich mir doch gar nicht leisten!“, so der Einwand von Birgit M. „Du hast doch eine Rechtsschutzversicherung, die müsste doch die Kosten übernehmen!“, so die Freundin.
Birgit M. ruft ihre Rechtsschutzversicherung an und die übernimmt die Prozesskosten.
Schließlich geht Birgit M. zum Anwalt und reicht eine Kündigungsschutzklage ein – das Arbeitsgericht setzt den Streitwert auf 10.000 Euro fest. Das Kostenrisiko über zwei Instanzen beläuft sich auf rund 6.000 Euro.
Übrigens stellte sich heraus, dass Birgit M. tatsächlich nichts mit der falschen Buchung zu tun hatte und die Kündigung daher unberechtigt war. Bei ihrer alten Firma wollte sie aber nicht mehr arbeiten, da ihr Chef so wenig Vertrauen zu ihr hatte – Birgit M. hat sich inzwischen einen neuen Job gesucht.
"Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss in erster Instanz jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits die Anwaltskosten selbst tragen – Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch die Kosten für den Anwalt"
Uwe P. ist als selbstständiger Handelsvertreter viel mit dem Auto unterwegs und fährt seit 15 Jahren unfallfrei.
Eines Tages wird Uwe P. jedoch auf der Autobahn in einen folgenschweren Verkehrsunfall verwickelt: Sein Fahrzeug erleidet bei dem Zusammenprall mit einem LKW einen Totalschaden, er selbst trägt eine schwere Beinverletzung davon, die erst nach mehrmonatiger ärztlicher Behandlung mit zwei Operationen und anschließender Rehabilitation weitgehend ausgeheilt ist. Zudem erleidet Uwe P. durch den Krankenhaus- und Reha- Aufenthalt erheblichen Verdienstausfall.
Während für Uwe P. klar ist, dass den LKW-Fahrer die Alleinschuld an dem Verkehrsunfall trifft, meint dessen Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der Unfalldarstellung des LKW-Fahrers, dass Uwe P. eine Mitschuld trifft. Sie reguliert daher lediglich 50 % des Schadens.
Da Uwe P. hiermit nicht einverstanden ist, nimmt er sich einen Rechtsanwalt, der die restlichen 50 % des Schadens einklagt. Der Anwalt von Uwe P. beantragt, dass ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt wird.
Mit dem Gutachten kann die Unfalldarstellung von Uwe P. zwar nicht in vollem Umfang bestätigt werden; immerhin erkennt das Gericht ihm aber weitere 25 % seines Sach- und Personenschadens zu.
Das Gericht setzt den Streitwert auf 25.000 Euro fest; der Rechtsstreit kostet allein in erster Instanz ca. 5.000 Euro; hinzukommen noch 1.500 Euro für das Sachverständigengutachten. Hätte Uwe P. noch in die Berufung gehen müssen, um sein Recht durchzusetzen, hätte sich sein Kostenrisiko auf über 11.000 Euro erhöht – alles Kosten, die Uwe P. ohne seine Rechtsschutzversicherung aufgrund des teilweisen Unterliegens zur Hälfte selbst tragen müsste.
Ulrike W. und ihr Mann Klaus verstehen die Welt nicht mehr: Da bewohnen sie seit über zehn Jahren eine wunderschöne Wohnung mit Garten im Haus des Horst T. – und nun erhalten Sie auf einmal die Kündigung „wegen Eigenbedarfs“ mit der Begründung, dass Horst T. die Wohnung für seine Tochter Sabine benötigt.
Die Eheleute W. schenken dieser Begründung aber keinen Glauben, weil Sabine T. erst vor kurzem ein kleines Apartment in der Nähe bezogen hat – sie vermuten vielmehr, dass Horst T. die Kündigung betreibt, um das Haus ohne die Belastung mit dem Mietvertrag besser verkaufen zu können.
Die Eheleute W. akzeptieren die Kündigung daher nicht und nehmen sich einen Anwalt. Vor Gericht wollen sie klären lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt war.
Das Gericht entschied, dass Horst T. den Mietvertrag kündigen durfte, weil er im Prozess nachweisen konnte, dass seine Tochter Sabine tatsächlich gemeinsam mit ihrem Freund in die Wohnung einziehen wollte.
Rechtsstreite sind teuer. Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen.
In diesen und vielen anderen Fällen werden Sie kaum um einen Rechtsstreit herumkommen, egal, wie gern Sie ihn vermeiden würden. Nerven wird Sie das genug kosten. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie aber dafür sorgen, dass es Sie nicht auch noch viel Geld kostet.
Gutes Recht hat seinen Preis. Das weiß jeder, der schon einmal in einen Rechtsstreit verwickelt war. So können bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es beispielsweise um ca. 8.000,- Euro geht, Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 6.500,- Euro anfallen. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten, Zeugen und anderes.
Gegen diese finanziellen Risiken können Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie einen Rechtsstreit verlieren und die gesamten Kosten, auch die des Gegners, zu tragen haben.
Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, kann man Sie zur Kasse bitten. Wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist, bleiben Sie auf Ihren eigenen anwaltlichen und Gerichtskosten „sitzen“. Und, bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Kosten immer selbst, egal wie der Prozess ausgegangen ist.
Außerdem gibt es vor Gericht nicht immer nur „Gewinner“ oder „Verlierer“. Häufig werden Teilerfolge erzielt und die Kosten entsprechend zwischen den Parteien aufgeteilt. Auch Vergleiche vor Gericht sind nicht selten. Hier tragen die Parteien jeweils die Kosten anteilig, entsprechend des Unterliegens in der Streitigkeit.
Darüber hinaus übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel auch die Kosten einer außergerichtlichen Regulierung des Rechtsstreits. Diese Kosten müssen die Parteien unabhängig von der Frage, wer Recht hat, regelmäßig selbst tragen. Ausnahmen bestehen z. B. im Bereich von sozial- und steuerrechtlichen Streitigkeiten.
Eine Versicherung kann natürlich nicht dafür garantieren, dass Sie auch vor Gericht Recht bekommen. Aber selbst im Falle eines negativen Urteils haben Sie dann nicht noch den zusätzlichen Schaden an Gerichts- und Anwaltskosten – diese übernimmt nämlich Ihr Rechtsschutzversicherer.
Hier können Sie ihre Versicherung vergleichen und bares Geld sparen.
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die darüber entscheiden, wie sehr ein Rechtsstreit ins Geld geht. Ob es um Anwaltshonorare oder Gerichtskosten geht, im Zivilrecht richtet sich ihre Höhe zunächst nach dem Streitwert des Prozesses. Je höher der Streitwert, umso teurer wird es.
Dies bedeutet, dass man mit zunehmendem Streitwert einem immer höheren Kostenrisiko ausgesetzt ist. Gerade bei hohen Streitwerten kann man es sich aber meist nicht leisten, auf sein Recht zu verzichten.
Anwalts- und Gerichtskosten unterliegen festen Tarifen:
Bei einem Streitwert von 10.000 Euro entstehen für Anwälte und Gericht schon in erster Instanz Kosten von bis zu 4.500,- Euro. Ruft eine Partei die nächsthöhere Instanz an, so sind schon fast 9.000 Euro zu zahlen. Dabei sind weitere Kosten, etwa für Zeugen und Sachverständige, noch nicht berücksichtigt.
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch in der Rechtsschutzversicherung eine Vielzahl von Vertragsarten, die Sie – je nach beruflicher Tätigkeit und privater Lebenssituation – Ihren Bedürfnissen entsprechend abschließen und später auch anpassen können.
So können Sie den Versicherungsschutz auf Probleme rund um Ihr Fahrzeug beschränken (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger entscheiden, ob Sie nur den beruflichen, nur den privaten oder beide Bereiche versichern wollen.
Als Nichtselbstständiger können Sie zwischen einem „großen“ und einem „kleinen“ Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich deshalb genau informieren, welchen Schutz Sie brauchen, und sich von Ihrer Versicherung ausführlich beraten lassen.
Der folgende Überblick erläutert die Leistungsbausteine, die in den verschiedenen Rechtsschutzpaketen in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten sind:
zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall.
für Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, z. B. wenn Ihnen gekündigt wird oder Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet, oder aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst -und versorgungsrechtlicher Ansprüche, z. B. Streitigkeiten im Hinblick auf Einstufungen in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.
wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen.
wenn wegen Ihrer Steuer oder wegen anderer Abgaben, z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung nicht anerkennen will.
wenn ein Prozess vor einem deutschen Sozialgericht angestrengt werden muss, z. B. weil die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.
wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Führerschein geht, z. B. wenn Ihnen der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.
für Auseinandersetzungen vor Verwaltungsgerichten.
wenn Ihnen z. B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.
wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen, z. B. wenn Sie beschuldigt werden, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.
wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts Ihre Rechtslage ändert und Sie sich anwaltlich beraten lassen, z. B. wenn Sie nach einem Erbfall wissen wollen, wie viel Sie beanspruchen können.
Viele Streitigkeiten fangen oft klein an, aber langsam schaukeln sie sich hoch und am Ende sprechen beide Seiten nicht mehr miteinander. Dem Briefverkehr folgt schließlich der Gang vor ein Gericht und damit beginnt häufig ein langwieriger und nervenaufreibender Rechtsstreit. Aber es geht auch anders, denn es gibt Möglichkeiten Recht zu bekommen, ohne langen Rechtsstreit.
Viele Prozesse sind vermeidbar
Ob Nachbarschaftsstreitigkeiten, Konflikte zwischen Autofahrern oder Mietern – die Streitlust vieler Deutschen belastet unsere Justiz: Allein 2008 landeten mehr als 3 Millionen neue Gerichtsverfahren auf den Tischen der Richter. Obwohl die meisten Menschen an einer langwierigen Auseinandersetzung kein Interesse haben, in der es oft „nur um das Prinzip“ geht. Immer mehr Rechtsschutzversicherer bieten Ihnen daher moderne Formen der individuellen Rechtsberatung und Konfliktlösung an.
Telefonische Rechtsberatung
Ein Beispiel: Ihr Chef bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an. Zunächst sind Sie fassungslos, dann verärgert, schließlich wollen Sie Klarheit: Müssen Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Welche Folgen hat das für Sie? Wie können Sie sich wehren? Fragen über Fragen. Sie möchten sich schnell informieren, ohne gleich einen Anwalt einzuschalten.
Mit einer Rechtschutzversicherung ist das kein Problem:
Denn viele Versicherer unterstützen Ihre Kunden mit einer telefonischen Rechtsberatung. Ein Anruf genügt und Sie erhalten fachkundige Hilfe. Sie bekommen Ihre Fragen professionell beantwortet, juristische Tipps zeigen Ihnen auf, wie es in Ihrem Fall weiter gehen kann. Die telefonische Rechtsberatung bietet Ihnen Sicherheit, damit Sie von Anfang an etwa mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln können.
Übrigens: Viele Versicherer bieten die telefonische Rechtsberatung ohne zusätzliche Kosten an. Sie können sich dann unabhängig vom Rechtsgebiet so oft informieren wie Sie möchten. Wenn es dann doch zum Gang vor ein Gericht kommen sollte, dann übernimmt Ihr Rechtsschutzversicherer natürlich die Kosten.
Ihre Vorteile
Bei der Mediation handelt es sich um eine außergerichtliche Konfliktlösung mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und unabhängigen Vermittlers, dem Mediator. Er spricht nicht Recht zugunsten einer Partei, sondern ist darum bemüht, den Konflikt mit beiden Parteien zu lösen. Bei der Mediation beteiligen sich also beide Parteien an der Lösung des Konflikts – und Ihr Rechtschutzversicherer übernimmt die Kosten.
Die meisten Menschen wollen keine langwierigen Gerichtsverfahren, bei denen es am Ende nur einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Das zeigen die wachsenden Erfolge bei unseren europäischen Nachbarn: In Österreich, den Niederlanden oder Großbritannien setzen immer mehr Menschen auf die außergerichtliche Konfliktlösung, also auf Mediation.
Das Prinzip ist einfach: Beide Seiten bemühen sich, frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden. Dabei begleitet und führt ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, die beiden Streitparteien auf dem Weg hin zu einem Kompromiss.
Der große Vorteil einer erfolgreichen Mediation liegt darin, dass beide Seiten Zeit und Nerven sparen und unter Umständen auch viel Geld.
Die Mediation hat besonders bei den alltäglichen Streitigkeiten des Lebens - wie im Zivilrecht - ihre Stärken: Ob bei Mietrechts-oder Nachbarschaftsstreits: In diesen Fällen macht es oft nicht viel Sinn, dauerhaft miteinander im Clinch zu liegen und über Monate oder Jahre hinweg für sein Recht zu kämpfen. Schließlich wohnen Sie mit dem Nachbar auch nach dem Prozess weiterhin Tür an Tür. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Rechtsschutzversicherer, ob eine Mediation für Ihren Fall geeignet ist.
Fragen Sie Ihren Versicherer, ob die Mediation in Ihrem Fall weiterhelfen kann
Übrigens: Sollten Sie mit dem Ergebnis der Mediation nicht einverstanden sein, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen, welchen Ihr Rechtsschutzversicherer dann auch finanziert.
Mit dem Antrag für die Rechtsschutzversicherung erhalten Sie von Ihrer Versicherung die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Sie sollten sich die Bedingungen aufmerksam durchlesen, denn sie sind fester Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages
In den ARB sind eine Reihe von Regelungen enthalten, die Ihre Versicherung allen Verträgen zugrunde legt, anstatt mit jedem einzelnen Kunden individuelle Regelungen zu vereinbaren. Sie dienen so der Erleichterung von Vertragsabschlüssen und ermöglichen Ihrem Versicherer, besser zu kalkulieren und interne Arbeitsabläufe zu vereinfachen.
In den Bedingungen finden Sie Bestimmungen zu Beginn, Ende und Umfang des Versicherungsschutzes, zu Kündigungsmöglichkeiten und möglichen Änderungen des Versicherungsbeitrages. Ferner finden Sie dort die Regelungen zu Ihren Pflichten beim Eintritt eines Versicherungsfalles und nicht zuletzt die so genannten Ausschlussklauseln, in denen geregelt ist, wann der Versicherer keine Leistung erbringen kann.
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken, wenn die Beiträge für den Kunden erschwinglich bleiben sollen.
Bestimmte Bereiche sind daher grundsätzlich nicht versichert, wie etwa Streitigkeiten rund um den Hausbau, im Recht der Handelsgesellschaften oder Streitigkeiten um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte.
Auch Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr sind in der Regel nicht versichert. Im Erbrecht werden allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch den Tod eines Erblassers, dies erforderlich macht. Gleiches gilt in der Regel für das Familienrecht
Von der Rechtsschutzversicherung werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Regel folgende Kosten übernommen:
die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsanwaltes;
Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand; Gerichtskosten; Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare; Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss.
Ohne gesetzliche Verpflichtung übernommene Kosten werden nicht erstattet. Dazu gehören etwa Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, oder Kosten des Gegners, die Sie freiwillig übernommen haben. Um den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, die in der Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall liegt. Diesen Anteil zahlen Sie dann jeweils selbst.
Der genaue Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen Ihres Versicherers. Versichert sind in der Regel Sie selbst als Versicherungsnehmer, Ihr Ehepartner, alle minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen Kinder einen eigenen Rechtsschutz.
Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner mitversichert werden. Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige sind auch die bei Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Beachten Sie aber, dass die in einem Vertrag mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder gegeneinander vorgehen können.
Wie auch in anderen Versicherungen gibt es in der Rechtsschutzversicherung für manche Leistungsarten Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Durch die dreimonatige Wartezeit soll der Möglichkeit vorgebeugt werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer sich schon konkret
abzeichnenden rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.
Beispiel Wartezeiten:
Zum 1. Februar schließt Dieter K. eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ab. Hintergrund hierfür war, dass sein Vermieter ihm im Januar angekündigt hatte, den Mietvertrag in Kürze zu kündigen. Am 23. März erhält Dieter K. von seinem Vermieter tatsächlich die Wohnungskündigung. Da er die Kündigung für unberechtigt hält, will er dagegen rechtlich vorgehen. Doch Vorsicht: Die Kündigung erfolgte innerhalb der dreimonatigen Wartezeit, der Versicherungsschutz beginnt somit zum 1. Mai. Folglich besteht kein Versicherungsschutz und Dieter K. muss die Kosten (Anwalt etc.) selbst tragen.
Für die folgenden Leistungsarten besteht in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten:
›› Arbeitsrechtsschutz;
›› Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz;
›› Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
›› Steuerrechtsschutz vor Gerichten;
›› Sozialgerichts-Rechtsschutz;
›› Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.
Keine Wartezeit besteht in der Regel für:
›› Schadenersatz-Rechtsschutz;
›› Disziplinar- und Standesrechtsschutz;
›› Strafrechtsschutz;
›› Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz;
›› Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug;
›› Beratungs-Rechtsschutz im Familien-und Erbrecht.
Mittlerweile verzichten jedoch viele Gesellschaften bei einigen Tarifen auf die üblichen Wartezeiten, so dass unmittelbar nach Vertragsbeginn bereits der Versicherungsschutz besteht.
Uneingeschränkt gilt die Rechtsschutzversicherung in Europa und den Mittelmeerländern. Seit neuestem bieten die meisten Versicherer zusätzlich auch weltweiten Versicherungsschutz an.
Diese Erweiterung gilt jedoch in der Regel nur bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen. Ausgeschlossen sind dann, neben den schon genannten Fällen, auch Streitigkeiten rund um Immobilien (z. B. Kauf und Verkauf sowie Timesharing- Verträge). Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand brauchen, wenden Sie sich einfach an Ihre Rechtsschutzversicherung. Dort erhalten Sie Auskunft über Ihren Versicherungsschutz.
Wenn Sie noch keinen Anwalt Ihres Vertrauens gefunden haben, unterstützt Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Vermittlung eines fachlich versierten Anwalts.
Bei Ihrem Termin beim Anwalt sollten Sie unbedingt Ihre Versicherungspolice bzw. Versicherungskarte dabei haben – schildern Sie dort Ihr Anliegen. In der Regel wird Ihr Anwalt Kontakt zu Ihrem Rechtsschutzversicherer aufnehmen, um sich dort eine Kostendeckungszusage einzuholen. Ihr Versicherer prüft dann, ob Sie über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen und ob der Rechtsstreit für Sie hinreichende Erfolgsaussichten hat.
Sagt Ihr Versicherer Kostendeckung zu, übernimmt er Ihre Kosten im Rahmen der Zusage in der Regel direkt und Sie müssen kein Geld vorlegen. Natürlich sind Sie dann verpflichtet, Ihren Versicherer während des Rechtsstreits auf dem Laufenden zu halten. In der Regel wird dies Ihr Anwalt für Sie übernehmen.
Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, können Sie die Ablehnung, wenn Sie sie für ungerechtfertigt halten, selbstverständlich überprüfen lassen. Entweder gerichtlich, oder zunächst außergerichtlich über einen Versicherungsombudsmann. Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten können Sie auch zuvor in einem besonderen Verfahren außergerichtlich überprüfen lassen.