Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Jeder kennt das Gefühl. Für einen Moment scheint das Herz stillzustehen. Nur ein Augenblick der Unaufmerksamkeit, und beinahe wäre es passiert: der Crash mit dem Auto, der Sturz von der Treppe.
Der Schreck, der einem von Zeit zu Zeit in die Glieder fährt, die Angst vor einem Unfall – das gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Meistens bleibt es bei einem kleinen Adrenalinstoß. Und selbst wenn etwas passiert: Die meisten Unfälle verlaufen glücklicherweise glimpflich.
Eine Vielzahl von Unfällen führt aber auch zu schweren Verletzungen. Vor allem jüngere, aktive Menschen sind auf Grund ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders von einem Unfall bedroht. Für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht mit bleibenden Schäden, einen großen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen ist ein Unfall zudem die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Rund 60 Prozent der Unfälle geschehen in der Freizeit oder zu Hause – bei Kindern sogar 80 Prozent.
Unfälle passieren überall. Viele hatten selber schon das Pech oder kennen jemanden, der einen Unfall hatte. Sie wissen, wie schwer es oft ist, mit den Folgen zurechtzukommen. Ein Unfall kann ein dramatischer Einschnitt im Leben sein. Häufig werden die Betroffenen so schwer verletzt, dass sich vorübergehend oder sogar auf Dauer ihr Leben grundlegend ändert: Ihre körperlichen Fähigkeiten bleiben dauerhaft eingeschränkt. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen.
"Rund neun Millionen Menschen kommen pro Jahr in Deutschland bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Etwa 24 % der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, rund 30 % im Haus. 23 % der Unfälle passieren beim Spielen und Sporttreiben, 18 % im Verkehr, 7 % der Unfälle werden als „sonstige Unfälle“ bezeichnet. Nach unterschiedlichen Schätzungen wären 30 bis 60 % aller Unfälle durch gezielte und wirksame Vorkehrungen zu verhindern."
Was ein Unfall ist, weiß im Grunde jeder. Doch im Zusammenhang mit dem Schutz, den eine Unfallversicherung bietet, muss klar und deutlich definiert sein, wann ein Unfall vorliegt. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist der Unfall so beschrieben:
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis / Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
In der Praxis muss also das „Unfallereignis“ innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Gesundheitsschädigungen durch Umwelteinflüsse oder durch Dauerbelastung im Sport stellen demnach keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen dar.
Wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird dies nach den Allgemeinen Bedingungen als Unfall anerkannt. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (z. B. Aufregung, Schock, Ärger) fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Die Schädigung muss unfreiwillig geschehen: Freitod und Selbstverstümmelung fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Schädigungen als Folge grob fahrlässigen Handelns sind dagegen gedeckt.
Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar – und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung – oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig – schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines Unfalls ausgleichen, etwa die teilweise empfindlichen Einkommenseinbußen, aber auch den Verlust an Lebensqualität. Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz.
Was wäre wenn...?
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherigen Lebenspläne in Frage stellt, denkt niemand gern nach. Doch zu einer verantwortlichen Lebensplanung gehört auch das Nachdenken über Risiken: Welche Folgen hätte ein längerer Krankenhausaufenthalt für die Familie, für das Einkommen? Was bedeutete eine dauerhafte Behinderung für die weitere Zukunft? Für eine junge Mutter ergeben sich andere Notwendigkeiten und Bedürfnisse als für einen allein stehenden Angestellten.
Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung: Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr passieren. Sie gilt rund um die Uhr und auf der ganzen Welt. Und auf die Kernleistungen der privaten Unfallversicherung – Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld – werden Zahlungen anderer Versicherungen, wie etwa Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Sozialversicherung, nicht angerechnet. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden zusätzlich erbracht.
Eine private Unfallversicherung kann von Geburt an abgeschlossen werden. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Guter Versicherungsschutz ist keine Glückssache
Die private Unfallversicherung verfügt über ein ganzes Bündel von Leistungsarten, die je nach Bedarf vereinbart werden können. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhält der Versicherte eine Kapitalsumme. Damit können beispielsweise
Auch eine Rente kann für den Fall der Invalidität vereinbart werden. Der Grad der Invalidität (also die „dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit“) wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet – der so genannten Gliedertaxe. Der Grad der Invalidität nach der Gliedertaxe kann in der Bemessung vom Grad der Behinderung, nach dem die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zur Invalidität – ein Arzt muss dies spätestens nach weiteren drei Monaten feststellen –, besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicherten Invaliditätssumme.
In der Praxis wird die Gliedertaxe bei etwa 80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet. In anderen Fällen ist die konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ausdrücklich in der Gliedertaxe geregelt. Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dann entscheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Grundlage ist immer ein ärztliches Gutachten.
Je stärker die dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall ist, desto höher ist der Kapitalbedarf. Der Erfahrung, dass dieser Bedarf bei höheren Invaliditätsgraden oft sogar überproportional steigt, haben die meisten Versicherer Rechnung getragen: Sie bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an, wobei bei höheren Invaliditätsgraden mehr geleistet wird, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht. Die Leistung ist jedoch an keinen Verwendungszweck gebunden.
Was bedeutet "Progression" in der privaten Unfallversicherung?
Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht – der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einer Invalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern – je nach Vereinbarung – 200 bis 300 Prozent. Diese Modelle sind durchaus sinnvoll – ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.
Anhand dem Leistungsnavigator lässt sich die Entschädigung und zugleich der Beitrag für die Unfallversicherung berechnen. Es sind nur ganz wenig Angaben erforderlich:
Hier kann das Krankenhaustagegeld helfen, welches zum Teil bis zu drei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch z. B. nach ambulanten Operationen. Auch nach der Behandlung im Krankenhaus ist man nicht gleich wieder „auf dem Damm“. Der Rekonvaleszent ist vielleicht auf Taxis angewiesen, auf Hilfe im Haushalt – die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Bedarf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Genesungsgeld gibt es genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird – allerdings meist für maximal 100 Tage. Jedoch gibt es durchaus Gesellschaften und Tarife, die hier deutlich höhere Leistungen bieten.
Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im Alltag auf Dauer. Für manches, was der Versicherte früher selbst erledigt hat, muss dann Hilfe in Anspruch genommen werden: Die Kosten für die Lebensführung steigen. Mit einer Unfallrente kann anstelle oder neben der einmaligen Invaliditätsleistung eine monatliche Rente versichert werden. In der Regel wird die vereinbarte Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr gezahlt.
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todes-fallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Die Todesfallleistung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.
Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditätsgrad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluss des Heilverfahrens, feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So können etwa Maßnahmen der Rehabilitation finanziert werden. Einige Unternehmen zahlen einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus.
Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem bestimmten Zeitraum nach dem Unfalltag gezahlt. Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall – vor allem dann, wenn die Krankenversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten nicht vollständig abdeckt. Oft muss für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden.
Auch kleine Unfälle können schmerzhaft und ihre Folgen langwierig sein. Schmerzensgeld wird bei bestimmten Verletzungen wie z. B. Knochenbrüchen oder Bänderrissen gezahlt. Leistungen werden entsprechend einer Schmerzensgeldtabelle fällig.
Unfälle können auch im Urlaub geschehen. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus. Je nach Vertrag kümmert man sich ebenso um die Unterbringung von Angehörigen oder steht beratend zur Seite.
Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Die Unfallversicherung trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.